Innenstadtkonzept
Oerlinghausen

Aus dem Projekt

Chronik

Beschluss ISEK
Im August 2016 hat der Rat der Stadt Oerlinghausen das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Innenstadt beschlossen. Das Konzept wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und ermöglicht der Stadt das Einwerben von Städtebaufördermitteln
Februar 2017
Umsetzung erster Maßnahmen
Im Juli 2017 hat die Stadt Oerlinghausen den ersten Förderbescheid aus der Städtebauförderung erhalten. Eine der bewilligten Maßnahmen ist die Umgestaltung des Rathausplatzes.
März 2018
Bau Abenteuerspielplatz
Im Juli 2019 konnte mit dem Bau des Abenteuerspielplatzes am Schulzentrum begonnen werden. Auch diese Maßnahme wurden mit Fördermitteln von Bund und Land NRW unterstützt.
Juni 2021
August 2016
Beschluss Sanierungssatzung
Im Februar 2017 hat der Rat der Stadt Oerlinghausen die Sanierungssatzung für die Innenstadt beschlossen. Mit der Ausweisung des Sanierungsgebiets haben alle Immobilieneigentümer innerhalb des Geltungsbereichs die Möglichkeit finanzielle Aufwendungen für die Sanierung ihrer Immobilie erhöht von der Einkommenssteuer abzusetzen.
Juli 2017
Planungsspaziergang
Im März 2018 fand im Rahmen der Erarbeitung des Grün- und Freiflächenkonzepts sowie des Verkehrskonzepts ein Planungsspaziergang mit interessierten Bürgen und den bearbeitenden Planungsbüros statt. Die Ergebnisse des Spaziergangs flossen in die Konzepte ein.
Juli 2019
Fortschreibung ISEK
Die Umsetzung des ISEK ist ein dynamischer Prozess. Im Laufe der Zeit können sich die Rahmenbedingungen für bestimmte Maßnahmen ändern, sodass das Konzept regelmäßig überprüft und angepasst werden muss. Von Juni bis Juli findet daher eine Bürgerbeteiligung zur Aktualisierung des ISEK in den darin enthaltenen Maßnahmen statt.

Konzepte

Innenstadtkonzept
(ISEK)

Vertiefungskonzept
Nutzungen

Vertiefungskonzept
Verkehr

Vertiefungskonzept
Grün- und Freiflächen

Online-Bürgerbeteiligung
zur Aktualisierung des „ISEK Oerlinghausen-Innenstadt“

Wie bleibt die Innenstadt von Oerlinghausen zukunftsfähig und attraktiv?

Auch um Antworten auf diese Frage zu erhalten, hat der Rat der Stadt Oerlinghausen im August 2016 das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Oerlinghausen-Innenstadt“ beschlossen. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen auch mit der Bürgerschaft.

Das 97-seitige Konzept beinhaltet insgesamt 36 Einzelmaßnahmen, darunter auch vertiefende Detail-Konzepte, vor allem aber bauliche Maßnahmen. Den kompletten Abschlussbericht zum Konzept finden Sie hier. Einige der aufgeführten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, wie der neu gestaltete Rathausplatz und der neue Innenstadt-Spielplatz.

Das ISEK-Innenstadt war von Anfang als dynamischer Prozess konzipiert. So hat sich gezeigt, dass einige der anfangs vorgesehenen Maßnahmen nicht mehr die ursprüngliche Priorität haben, während gleichzeitig neue Maßnahmen in die Überlegungen einbezogen wurden. Darum hat der Rat der Stadt Oerlinghausen beschlossen, das ISEK-Innenstadt zu aktualisieren. Im Rahmen dieser „ISEK-Fortschreibung“ sollen einige bisherige Maßnahmen überarbeitet werden, andere werden gestrichen und neue Maßnahmen sollen hinzukommen.

In den Fachausschüssen des Rates wurden erste Vorüberlegungen diskutiert. Die Entscheidung über die Inhalte dieser ISEK-Fortschreibung muss letztlich der Rat der Stadt Oerlinghausen treffen.

Vorab ist eine Beteiligung der Bürgerschaft vorgesehen. Diese wird wegen der Corona-Pandemie nicht in einer Präsenz-Veranstaltung erfolgen können. Stattdessen bietet die Stadt Oerlinghausen – in Zusammenarbeit mit der DSK GmbH – allen Bürgerinnen und Bürgern eine Online-Beteiligung an.

Sie können sich hier zur Fortschreibung des Innenstadt-Konzeptes äußern. In der Zeit vom 04. Juni bis 09. Juli 2021 haben Sie dazu die Gelegenheit.

Alle Anregungen werden ausgewertet und den politischen Gremien vorgestellt, die sich voraussichtlich nach der Sommerpause mit der Thematik erneut befassen werden.

Fördermöglichkeiten

Gestalten Sie die Innenstadt von Oerlinghausen aktiv mit!

Ziel des Verfügungsfonds Innenstadt ist die Verwirklichung kleiner öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Ihre Idee zur Belebung der Innenstadt wird mit 50 % über Städtebaufördermittel bezuschusst werden. Die übrigen 50 % sind über private Mittel zu decken.

Auch für die Aufwertung Ihrer Immobilen können Sie einen Zuschuss von bis zu 50 % der anfallenden Kosten erhalten.

Wie Sie eine Förderung erhalten und was zu beachten ist, können Sie hier nachlesen.

Investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie z.B.:

  • Befragungen und Wettbewerbe
  • Analysen und Konzepte zur Umsetzung investiver Maßnahmen
  • Investive Maßnahmen, wie z.B.:
  • Punktuelle Straßenumgestaltung
  • Beleuchtungselemente
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Begrünung
  • Ergänzung des vorhandenen Mobiliars
  • Kunstobjekte
  • Beispiele für Projekte sind Blumenbeete, Fahrradständer, Bänke oder auch Spielgeräte.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine und Bürgerinitiativen
  • Verbände
  • gemeinnützige Träger
  • Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Gefördert werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten.

50 % dieser Kosten werden durch private Mittel finanziert, die weiteren 50 % werden durch Fördermittel bezuschusst.

Die Förderung ist auf 10.000 € pro Antrag begrenzt. Die Mindestförderung beträgt 250 € pro Antrag.

Die Projekte müssen im Sanierungsgebiet Innenstadt liegen.

Im ersten Schritt ist ein schriftlicher Antrag inklusive Kostenermittlung an die Stadt Oerlinghausen zu stellen.

Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung durch das Vergabegremium beschlossen und durch die Stadt Oerlinghausen über einen Förderbescheid bewilligt.

Nach der Bewilligung kann das Projekt durchgeführt werden.

Sobald das Projekt abgeschlossen ist, müssen innerhalb von zwei Monaten die Rechnungen bei der Stadt eingereicht werden.

Nach Prüfung werden die Fördermittel ausgezahlt.

  • Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäude-außenfassaden, einschließlich des Austausches von Schaufensteranlagen, sonstiger Türen und Fenster;
  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen inkl. ökologisch wertvoller Begrünung;
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen;
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden;
  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren historischen Einfriedungen und Stützmauern.

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses ist auf 30 € pro qm umgestaltete Fläche begrenzt.

Für denkmalgeschützte Gebäude gilt ein maximaler Zuschuss von 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten,

Der Zuschuss ist begrenzt auf

  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden (20.000,00 EUR bei Denkmälern);
  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern (20.000,00 EUR bei Denkmälern);
  • 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen (10.000,00 EUR bei Denkmälern).

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Oerlinghausen entscheidet über Anträge aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Zuweisungen von Bund und Land.

  •   Eigentümer
  •   Erbbauberechtigte
  •   Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten z. B. über die KfW oder die NRW.Bank geben, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Städtebauförderung besteht nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Oerlinghausen beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Oerlinghausen gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Oerlinghausen über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag  zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Oerlinghausen wenden, selbstverständlich kostenlos.

Galerie

Ansprechpartner

Stadt Oerlinghausen

Thomas Reimeier
Rathausplatz 1, 33813 Oerlinghausen

Telefon: +49 5202 493-85
E-Mail: t.reimeier@oerlinghausen.de

www.oerlinghausen.de

DSK Bielefeld

Mario Pohle
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld

Telefon: +49 521 5848 64-24
E-Mail: mario.pohle@dsk-gmbh.de

www.dsk-gmbh.de

Top

Innenstadtkonzept

Ziel der Stadt Oerlinghausen ist die Stärkung der Innenstadt als Treffpunkt und Ort des öffentlichen Lebens.
Der Fokus liegt auf der Umgestaltung von Straßen und Plätzen sowie der Modernisierung des Gebäudebestandes.

Schwerpunkte Innenstadtkonzept

Die Basis für die Aufwertung der Innenstadt und die Beantragung von Städtebaufördermitteln bildet das integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (Innenstadtkonzept).

Darin werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Stadtbild, Baukultur und öffentlicher Raum
  • Innenstadtverkehr
  • Innerstädtisches Wohnen
  • Nahversorgung und Einzelhandel
  • Soziale und kulturelle Infrastruktur
  • Freizeit und Tourismus
  • Klimaschutz

Die Vertiefungskonzepte zu Nutzungen, Verkehr sowie Grün- und Freiflächen konkretisieren das Innenstadtkonzept.

Vertiefungskonzept Nutzungen

Das Vertiefungskonzept soll zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen und sie als Wohn- und Versorgungsstandort langfristig  sichern. Um diese Ziele zu erreichen sollen im Sanierungsgebiet leerstehende Gebäude saniert und Nutzungsalternativen gefunden werden. Weiterhin sind im Rahmen des Konzeptes der Abriss des alten Kinos und eine neue Nutzung dieser Fläche am Rathausplatz vorgesehen.

Vertiefungskonzept Verkehr

Die Innenstadt von Oerlinghausen ist durch ihre markante Hanglage geprägt. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl an kleineren Gassen und Wegen. Durch das Vertiefungskonzept Verkehr sollen Lücken sowohl im Fuß- als auch Radwegenetz geschlossen werden. Zudem dient das Konzept der Optimierung des öffentlichen Verkehrs. Ferner wird die Führung des KFZ-Verkehrs überprüft.

Vertiefungskonzept Grün- und Freiflächen

Die Innenstadt ist mit ihren Tweten, Stiegen und Treppen von zahlreichen Wegen durchzogen. Das Ziel des Vertiefungskonzeptes ist es, die Grün- und Freiflächen zu vernetzen und aufzuwerten. Fünf Standorte werden vertieft betrachtet. Hinzu kommen die Straßen, Plätze und öffentlichen Grünanlagen.