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Was wird gefördert?
  • Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäude-außenfassaden, einschließlich des Austausches von Schaufensteranlagen, sonstiger Türen und Fenster;
  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen inkl. ökologisch wertvoller Begrünung;
  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern;
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen;
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden;
  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren historischen Einfriedungen und Stützmauern.
Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses ist auf 30 € pro qm umgestaltete Fläche begrenzt.

Für denkmalgeschützte Gebäude gilt ein maximaler Zuschuss von 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten,

Der Zuschuss ist begrenzt auf

  •       10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden (20.000,00 EUR bei Denkmälern);
  •       10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern (20.000,00 EUR bei Denkmälern);
  •       5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen (10.000,00 EUR bei Denkmälern).

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Oerlinghausen entscheidet über Anträge aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Zuweisungen von Bund und Land.

Wer kann die Förderung beantragen?

  •        Eigentümer
  •        Erbbauberechtigte
  •        Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung
Kann jedes Gebäude über dieses Programm gefördert werden?

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten z. B. über die KfW oder die NRW.Bank geben, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Städtebauförderung besteht nicht.

Können Sie eine Förderung rückwirkend beantragen?

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Wann können Sie die Firmen beauftragen?

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Können Sie die Arbeiten auch selbst ausführen?

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Wie können Sie eine Förderung beantragen?

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Oerlinghausen beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Oerlinghausen gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Was ist eine erhöhte steuerliche Begünstigung?

Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Oerlinghausen über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Wie oft können Sie eine Förderung beantragen?

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag  zu beantragen.

Wer hilft Ihnen weiter?

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Oerlinghausen wenden, selbstverständlich kostenlos.

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