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Was wird gefördert?

Investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie z.B.:

  • Befragungen und Wettbewerbe
  • Analysen und Konzepte zur Umsetzung investiver Maßnahmen
  • Investive Maßnahmen, wie z.B.:
  • Punktuelle Straßenumgestaltung
  • Beleuchtungselemente
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Begrünung
  • Ergänzung des vorhandenen Mobiliars
  • Kunstobjekte
  • Beispiele für Projekte sind Blumenbeete, Fahrradständer, Bänke oder auch Spielgeräte.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

Wer kann einen Antrag stellen?
  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • Vereine und Bürgerinitiativen
  • Verbände
  • gemeinnützige Träger
  • Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Wie wird gefördert?

Gefördert werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten.

50 % dieser Kosten werden durch private Mittel finanziert, die weiteren 50 % werden durch Fördermittel bezuschusst.

Die Förderung ist auf 10.000 € pro Antrag begrenzt. Die Mindestförderung beträgt 250 € pro Antrag.

Wo wird gefördert?

Die Projekte müssen im Sanierungsgebiet Innenstadt liegen.

Wie funktioniert das Verfahren?

Im ersten Schritt ist ein schriftlicher Antrag inklusive Kostenermittlung an die Stadt Oerlinghausen zu stellen.

Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung durch das Vergabegremium beschlossen und durch die Stadt Oerlinghausen über einen Förderbescheid bewilligt.

Nach der Bewilligung kann das Projekt durchgeführt werden.

Sobald das Projekt abgeschlossen ist, müssen innerhalb von zwei Monaten die Rechnungen bei der Stadt eingereicht werden.

Nach Prüfung werden die Fördermittel ausgezahlt.

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